1. Abo, Kündigung, Gebührenerhebung, Kundenkarte 1.1 Ab Antragstellung kommt der Mitgliedsvertrag mit der Unterschrift des Kunden und der Fitness Point auf der Vorderseite des Vertrages sofort zustande, es sei denn die Annahme des Vertrages wird durch die Fitness Point Inspire GmbH innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Datum der Antragstellung schriftlich gegenüber dem Kunden abgelehnt. Sofern dem Kunden vor Antragannahme durch Fitness Point ein Mitgliedsausweis ausgestellt worden und/ oder ihm der Zutritt zum Studio gestattet worden ist, begründet dies im Falle einer Nichtannahme seines Antrages keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages oder eines weiteren Trainings. Bei Nichtannahme ist der Mitgliedsausweis zurückzugeben. . 1.3. FITNESS Point steht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, sofern das Mitglied in Zahlungsverzug gerät, gegen die Hausordnung oder eine wesentliche Vertragspflicht trotz vorheriger Abmahnung verstößt. Dies entbindet Ihn nicht von der vereinbarten Zahlungspflicht. 1.4. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann zu entrichten, wenn das Mitglied aus Gründen, die es zu vertreten hat, die Einrichtung nicht oder nur teilweise nutzen kann, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen gemäß Ziffer 1.7 vor. 1.5. Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen, nicht enthalten, es sei denn, die auf der Vorderseite angebotenen Leistungen sind zwischen den Parteien als im Leistungspaket enthalten, vereinbart worden. 1.6. Kann das Mitglied infolge von Krankheit, Umzug oder anderer, nicht in den Risikobereich der FITNESS Point fallender bzw. nicht von der FITNESS Point zu vertretenden Umstände die von FITNESS Point angebotenen Leistungen nicht bzw. über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen, so besteht kein Anspruch des Mitglieds auf anteilige Rückerstattung. Das Mitglied ist bis zum Ablauf der Vertragsdauer zur Weiterentrichtung des vereinbarten monatlichen Grundpreises abzüglich hierdurch ersparter Aufwendungen verpflichtet, es sei denn, es liegt ein berechtigter Grund zur außerordentlichen Kündigung vor. 1.7. Für den Fall einer Erkrankung hat das Mitglied ein entsprechend fachärztliches Attest bzw. eine Bescheinigung bis zum 25. des laufenden Monats für den darauf folgenden Monat vorzulegen. In diesem Attest muss ein Zeitfenster über die Dauer des sportlichen Ausfalls ersichtlich sein. Gemäß Ziffer 1.6 ist der laufende Beitrag auch in der Ausfallzeit zu entrichten. Die Ausfallzeit, die während der vertraglich abgeschlossenen Laufzeit entsteht, wird als unentgeltliche Laufzeit an das ordentliche Vertragsende bzw. an eine stillschweigende Vertragsverlängerung angehängt. . 2. Rücklastschriften, Vertragsstrafen, Gebühren 2.1 Im Falle einer nicht eingelösten oder zurückgegebenen Lastschrift werden 12,00 € und für jede Mahnung 5,00 € Bearbeitungsgebühr für den entstandenenbuchhalterischen Mehraufwand fällig. 2.2 Bei offenen Beiträgen ist die Nutzung der Einrichtung nicht gestattet. 2.3 Ab zwei offenen Monatsbeiträgen werden sämtliche Restbeträge der abgeschlossenen Vertragslaufzeit, zzgl. der anteiligen Nebenkostenpauschale und der einmaligen kosten, im Voraus fällig. 3. Nutzungsumfang, Haus- und Benutzungsordnung 3.1 Das Abo berechtigt den Kunden zur ausschließlichen Nutzung der vorhandenen Einrichtung und der Geräte der FITNESS Point unter Beachtung und Einhaltung der Hausordnung und nach Vorlage des gültigen Mitgliedsausweises. 3.2 Es ist zu beachten, dass das Mitglied die zur Verfügung stehenden Geräte und Einrichtung nicht in beliebiger Weise nutzen kann, sondern damit rechnen muss, dass andere Mitglieder sie ebenfalls nutzen oder nutzen wollen. Ein Nutzungsanspruch für ein bestimmtes Gerät zu einer bestimmten Zeit wird durch dieses Abo nicht begründet. 3.3 Für die Benutzung der bereitgestellten Umkleideschränke ist das Mitbringen eines eigenen Vorhängeschlosses notwendig. 3.4 Mit Unterzeichnung des Abos erkennt das Mitglied die ausgehängte Haus- und Benutzungsordnung der FITNESS Point an und verpflichtet sich, dieser Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die Hausordnung behält sich die FITNESS Point das Recht auf eine fristlose Kündigung des Abo-Vertrages vor. Diese ist zwingend an die Erteilung eines Hausverbotes gebunden. Ein Hausverbot entbindet nicht von der vereinbarten Zahlungsfrist. |
4. Bonität Der Kunde versichert weiterhin, bei Vertragsabschluss nicht zahlungsunfähig zu sein, insbesondere keine eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben und dass kein Insolvenzverfahren bezüglich seiner Person anhängig oder beantragt ist. 5. Kundendaten 5.1 FITNESS Point speichert und verarbeitet die Daten des Mitgliedes im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. 5.2 Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen zu seiner Person oder Änderungen seiner Stammdaten in Bezug auf Anschrift, Bankverbindung und Telefon unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sämtliche Kosten, die durch das Versäumen dieser Pflicht entstehen, trägt der Kunde. 6. Haftungsausschluss 6.1 Eine Haftung für Schäden, die sich das Mitglied aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benutzung der Anlage und Geräte zuzieht, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht aus grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der FITNESS Point oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der FITNESS Point oder aus einem Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht resultieren. 6.2 Für den Verlust von mitgebrachten Bekleidungs- und Wertgegenständen wird nicht gehaftet, soweit der Verlust nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden der FITNESS Point beruht. Die zur Verfügungsstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Wertgegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Studiobesuchs zu nutzen. Die FITNESS Point ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Spinde kostenpflichtig öffnen zulassen. 7. Nutzungsbedingungen Sonnenflat 7.1 Die FITNESS Point stellt dem Mitglied gegen Bezahlung, Solarien- Geräte zur Bräunung in einer abschließbaren Einzelkabine zur Verfügung. Die Nutzung der Solarien-Geräte kann nur durch Mitglieder der FITNESS Point erfolgen und ist ohne vorherige Reservierung jederzeit während der Öffnungszeiten möglich. Termine werden nicht vergeben. 7.2 Eine Verpflichtung zur Dienstleistung oder zur Verfügungsstellung der Solarien-Geräte besteht seitens der FITNESS Point insbesondere nicht, wenn das Mitglied, (2) Durch negatives Verhalten das Dienstleistungsgeschäft der FITNESS Point in erheblichem Umfang stören würde. (5) Alkoholische Getränke oder Medikamente jeglicher Art zu sich genommen hat 7.3 Kleinkinder, Säuglinge und Tiere dürfen nicht mit in die Kabine genommen werden. Die FITNESS Point haftet nicht bei Zuwiderhandlung. 7.4 Die Nutzung der Solarien-Geräte der FITNESS Point geschieht auf eigene Gefahr. Insbesondere für gesundheitliche Beeinträchtigung sowie Hautschädigungen, hervorgerufen durch unsachgemäße Nutzung der Solarien übernimmt die FITNESS Point keinerlei Haftung. Bei bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie z.B. Hauterkrankungen, Augenerkrankungen, Allergien oder Pigmentstörungen sowie Herz-und Kreislaufbeschwerden ist vor dem ersten Sonnenbad ein Arzt zu befragen. Die Augen sind während der Besonnungszeit geschlossen zu halten. 7.5 Make-up oder andere kosmetische Artikel, die nicht speziell für das Sonnenbad unter den Solarien-Geräten vorgesehen sind, sind vor dem Sonnenbad zu entfernen. Für eventuelle Beeinträchtigungen der Haut durch ungeeignete Kosmetik oder Pflegemittel übernimmt die FITNESS Point keinerlei Haftung. 7.6 Das Solarium darf jeweils nur von einer Person benutzt werden. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden, sind von dem Kunden zutragen. 8. Videoüberwachung Mit Ausnahme der Umkleide- sowie der Solarien-Kabinen, wie auch Sanitärräume, als auch Sauna, überwacht FITNESS Point die Räumlichkeiten mit Videokameras und speichert Einzelfallbezogen die Aufnahmen, solange dies zur Sicherheit/Sicherung der Mitglieder und von Wertgegenständen und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. 9. Salvatorische Klausel Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. |
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